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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 15 AS 237/18 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 15 AS 237/18 B ER (https://dejure.org/2018,87410)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.10.2018 - L 15 AS 237/18 B ER (https://dejure.org/2018,87410)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - L 15 AS 237/18 B ER (https://dejure.org/2018,87410)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2017 - L 15 AS 212/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 15 AS 237/18
    Dabei sind nicht nur Gesichtspunkte wie die Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung zu berücksichtigen, sondern auch solche wie der Anspruch auf bezahlten Urlaub, die Geltung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Anwendung des Tarifvertrags in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2017 - L 15 AS 212/17 B ER -).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 15 AS 237/18
    Sie hat nicht glaubhaft gemacht, dass ihr ein Aufenthaltsrecht nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) oder nach dem begrenzt subsidiär anwendbaren Aufenthaltsgesetz - AufenthG - (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R) zusteht.
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 3/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietschulden - Darlehen oder

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 15 AS 237/18
    Nur die durch den Mietvertrag zivilrechtlich verpflichtete Person - vorliegend die Antragstellerin - ist als Darlehensnehmer anzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2017 - L 15 AS 272/17 B ER - unter Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. November 2017 - B 4 AS 3/14 R -, juris Rn. 25; Landesozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. März 2017 - L 13 AS 51/17 B ER -).
  • EuGH, 21.02.2013 - C-46/12

    N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 15 AS 237/18
    Die Arbeitnehmereigenschaft ist gestützt auf objektive Kriterien und in einer Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen, festzustellen (Europäischer Gerichtshof [EuGH], Urteile vom 6. November 2003 - C-413/01 und vom 21. Februar 2013 - C-46/12).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 15 AS 237/18
    Die Arbeitnehmereigenschaft ist gestützt auf objektive Kriterien und in einer Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen, festzustellen (Europäischer Gerichtshof [EuGH], Urteile vom 6. November 2003 - C-413/01 und vom 21. Februar 2013 - C-46/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 365/13

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 15 AS 237/18
    An seiner Rechtsprechung, dass der bei Fehlen eines anderweitigen Aufenthaltsrechts sowohl auf arbeitsuchende wie auf wirtschaftlich passive Unionsbürger anwendbare Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II a.F. (jetzt § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2b SGB II) in keinem dieser beiden Anwendungsfälle gegen EU-Recht verstößt und daher Leistungsansprüche nach dem SGB II wirksam ausschließt, hält der Senat auch in Ansehung der am 29. Dezember 2016 in Kraft getretenen gesetzlichen Neufassung des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2b SGB II fest (grundlegend: Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2016 - L 15 AS 185/15

    Vorläufige Gewährung von SGB-II-Leistungen an EU-Ausländer; Leistungsausschluss;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 15 AS 237/18
    Ein etwaiger Anspruch gegen diesen auf eine sonstige Hilfe zur Sicherung der Unterkunft nach § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ist wegen seines Ausnahmecharakters, namentlich der Abhängigkeit einer auf den Einzelfall bezogenen Ermessensentscheidung unter Vorbringen besonderer Umstände gesondert geltend zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. März 2017 - L 15 AS 26/17 B ER und vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2018 - L 15 AS 37/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 15 AS 237/18
    Ein derartiges Vorgehen ist zwar durchaus legitim, erscheint dem Senat aber gleichwohl vom Aufwand sowie von der Praktikabilität her wenig nachvollziehbar und zum Nachweis tatsächlicher Lohnzuflüsse kaum geeignet (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 4. April 2018 - L 15 AS 37/18 B ER - unter Hinweise auf Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juni 2017 - L 31 AS 848/1 B ER -, juris Rn. 25, das Quittungen über Barauszahlungen angesichts der Gepflogenheiten der unbaren Kontozahlungen auch im Arbeitsleben im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 128 SGG als Beleg für Beschäftigungsverhältnisse in der Regel nicht genügen lässt).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2017 - L 15 AS 272/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 15 AS 237/18
    Nur die durch den Mietvertrag zivilrechtlich verpflichtete Person - vorliegend die Antragstellerin - ist als Darlehensnehmer anzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2017 - L 15 AS 272/17 B ER - unter Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. November 2017 - B 4 AS 3/14 R -, juris Rn. 25; Landesozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. März 2017 - L 13 AS 51/17 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 13 AS 51/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 15 AS 237/18
    Nur die durch den Mietvertrag zivilrechtlich verpflichtete Person - vorliegend die Antragstellerin - ist als Darlehensnehmer anzusehen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2017 - L 15 AS 272/17 B ER - unter Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. November 2017 - B 4 AS 3/14 R -, juris Rn. 25; Landesozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. März 2017 - L 13 AS 51/17 B ER -).
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